_ Rechtsanwältin S.C. Melanie Holthus - Presse

Presse

Süddeutsche Zeitung vom 15.01.2009: "Dellen am Körper nach Schönheits-OP"

Wer beruflich erfolgreich sein will, muss auch gut aussehen, sagte sich eine 26-jährige Bankkauffrau. Weil die 1,74 Meter große Frau, die auch repräsentative berufliche Aufgaben wahrnehmen sollte, mit ihrem Gewicht von 73 Kilo unzufrieden war, ließ sie sich in einer Schönheitsklinik Fett absaugen.

Das Ergebnis ist fatal: Vom Oberbauch bis zu den Knien hat sie überall hässliche Dellen und leidet unter Ödemen. Seit acht Jahren muss die Frau deshalb ärztlich behandelt werden - davon abgesehen, dass sie inzwischen rund 100 Kilo wiegt. Die Betroffene hat die Klinikärztin vor dem Landgericht München auf mindestens 8000 Euro Schmerzensgeld verklagt - doch ihre Chancen stehen schlecht.

Ihre Mandantin habe sich damals keineswegs naiv auf diese Sache eingelassen, sondern sei von den Ärzten nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden, sagt Medizinanwältin S.C. Melanie Holthus - „vor allem nicht darüber, dass solch ein Eingriff keineswegs sicher zum gewünschten Erfolg führt“. Man habe der jungen Frau vielmehr versichert, durch das Fettabsaugen ihr Übergewicht in

 

den Griff zu bekommen. „Sie wusste aber nicht, welch ein umfangreicher Eingriff auf sie zukommt“, sagte die Anwältin nach der Verhandlung zur SZ.

In der Klinik, die zu einer deutschlandweit agierenden Gruppe auf dem Gebiet der Schönheitschirurgie gehört, war der Frau innerhalb von vier Wochen in zwei Sitzungen Fett an der Taille, den Hüften, Ober- und Unterbauch, an den Oberschenkeln und im Kniebereich abgesaugt worden. Ein vom Gericht als Gutachter beauftragter Professor für Dermatologie hält die von der jungen Frau beklagten Dellen und Unregelmäßigkeiten aber nicht für das Ergebnis eines ärztlichen Kunstfehlers. Sie seien vielmehr die krasse Folge einer Cellulitis in Verbindung mit Adipositas.

Die Anwältin hält das Gutachten für unzutreffend. Das Gericht zeigte jedoch keine Neigung, noch einen weiteren Sachverständigen zu beauftragen - zumal das Ergebnis solcher Eingriffe häufig nachbehandelt werden müsse. Mitte Februar will die Kammer voraussichtlich ihr Urteil verkünden. Holthus kündigte an, das Verfahren im Falle einer Klageabweisung vor dem Oberlandesgericht fortzusetzen (Az.: 9 0 11369/06).

Ekkehard Müller-Jentsch


[ zurück zur Übersicht ]